Buchführung...unendliche
Weiten
...Oder wie schreibt man einen Blog über ein
Thema, was eigentlich so trocken ist?!
Wer muss Bücher führen?
- Was bringt mir das? - Was wird da
gemacht?
Fragen über Fragen, die sich so manche
Existenzgründer, Kleinunternehmer und Selbstständige stellen...
Bei dem Thema Buchführung bekommen viele Unternehmer
graue Haare, auch wenn diese meist nur imaginär sind. Damit man meine nicht sieht, habe ich sie mir heute getönt, bei diesem stressigen Job bleibt dies ja nicht wirklich aus ;-)
Oft haben Selbstständige Angst vor der Buchführung und dem damit verbundenen Aufwand. Dabei ist alles gar nicht so schwierig, wie ihr gleich sehen
werdet.
Achtung: jetzt folgt etwas informativer Text, falls ihr eh noch etwas müde seid, holt euch vorher lieber erst noch 'nen Kaffee...
Wer muss überhaupt Bücher führen?
Ein Gewerbetreibender ist nicht automatisch auch
buchführungspflichtig. Die
Buchführungspflicht ist für Gewerbetreibende erst ab einem Gewinn von über 60.000 Euro oder einem Umsatz von mehr als 600.000 Euro bindend.
Erreicht der gewerbliche Unternehmer diese Grenzen im
Geschäftsjahr nicht, so kann er seinen Gewinn durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Diese Gewinnermittlungsmethode ist auch kostengünstiger, als eine Bilanz, da sie
einfacher zu erstellen ist.
Freiberufler, das sind beispielsweise Architekten,
Unternehmensberater, Heilpraktiker, Ingenieure etc., werden mit ihrem Gewinn bzw. ihren Umsätzen nicht diesen Grenzen unterworfen und sind immer von der Buchführungspflicht befreit. Sie
können demzufolge immer ihren Gewinn durch eine EÜR errechnen.
Wer kontrolliert das oder woher erfahre ich,
wann ich die Gewinnermittlungsmethode wechseln muss?
Die Aufforderung zur Buchführungspflicht wird durch das
zuständige Finanzamt automatisch erteilt, kein Gewerbetreibender braucht ständig seinen Gewinn oder seine Umsätze zu überwachen und selbstständig die Gewinnermittlungsmethode zu wechseln,
dazu werdet ihr aufgefordert.
Beginn und Ende der
Buchführungspflicht
Die Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der
gewerblichen Tätigkeit, also meist dem Datum der Gewerbeanmeldung.
Das Ende der Buchführungspflicht wird in den meisten
Fällen mit der Gewerbeabmeldung erreicht.
Was bringt mir die Buchführung und was wird da
gemacht?
Unter der Buchführung versteht man die Aufzeichnung
aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, wie den Betriebsausgaben, den Wareneinkäufen und die eigene Lieferung von Waren und Dienstleistungen an eure Kunden.
Diese ganzen Rechnungen werden dann sortiert und
hoffentlich vollständig der Buchhalterin - wie in meinem Fall - überreicht und diese werden auf verschiedenen Konten eines bestimmten Kontenrahmens gebucht. Daraus wird dann für den
einegreichten Zeitraum eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt. Meine Kunden erhalten hierfür direkt einen sogenannten Pendelordner, näheres dazu erzähle ich euch zu einem
späteren Zeitpunkt.
Für viele Unternehmer ist die Buchführung lästig, denn
sie hat mit ihrem eigentlichen Geschäft erst einmal nichts zu tun. Sie kostet Zeit und Geld, bringt aber weder neue Kunden noch Umsatz. Aus diesen und noch hundert weiteren Gründen wird das
Buchhaltungschaos oftmals so lange vor sich hergeschoben, bis das Finanzamt eines der schönen Briefe schickt, die niemand wirklich bekommen möchte - nämlich die Schätzung.
Dann beginnt der eigentliche Stress und man stellt
sich die Frage, warum habe ich
mir nicht vorher schon eine zuverlässige Buchhalterin gesucht, die mich bei diesem Zahlensalat unterstützt?
Dank der Buchführung hat man darüber hinaus die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens stets im Blick, das ist immer auch für die Zukunft des Unternehmens wichtig und vom großen Vorteil, wenn die Buchführung immer auf dem aktuellen Stand
ist.
Einen Überblick über die eigenen Finanzen zu haben ist also eine unumgängliche
Pflicht des Unternehmers und dies sollte nie unterschätzt werden. Seht es vielmehr als Chance schneller und besser auf Geschehnisse reagieren zu können:
"Warum bricht der Umsatz
ein?"
"Habe ich in dem Monat Verlust
gemacht? - Wie kommt es dazu?"
"Wo ist nur mein ganzen Geld
hin?!"
Fragen, die man sich nicht stellen würde, wenn die
Buchführung aktuell und vernünftig aufgebaut wäre. Eine ordentliche Buchführung gibt meistens schon die Antworten auf genau diese und noch viele weitere Fragen, falls sie überhaupt existiert
- denn gerade Existenzgründer und Kleinunternehmer bzw. Kleingewerbetreibende, die von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit sind, haben oft leider noch nicht mal im Ansatz etwas,
was man Buchführung nennen könnte.
Dabei ist es doch wirklich kein Hexenwerk aus den
ganzen Rechnungen eines Unternehmens, bestenfalls pro Monat, eine tolle BWA zu erstellen und daraus ganz viele Vorteile für sein Unternehmen zu ziehen.
Ich freue mich, dass ich euch mit einem so spannenden Thema an euren Bildschirm fesseln konnte und hoffe, dass ihr noch genug Kaffee übrig habt ;-)
Wichtig ist mir, dass ich euch einen kurzen Überblick über das Thema Buchführung verschaffen konnte. Wie ihr seht es ist sehr umfangreich, deshalb werde ich auf manche
Themen in nächster Zeit tiefer eingehen, nur schon mal so als Vorwarnung...
Buchführung hat also nichts mit Hirnchirurgie zu tun, auch wenn manche Menschen das Gefühl haben, denn wenn es so wäre, würde ich damit auch nichts anfangen können
;-)
Vielleicht könnt ihr jetzt auch im Ansatz
verstehen, warum es wichtig ist seine Buchführung zu machen und auch warum dies keine Arbeit ist, die man vernachlässigen sollte, sondern für die man sich als Unternehmer einen zuverlässigen
Partner zur Seite holen sollte!
Allgemeiner
Hinweis:
Die Betrachtung einer
steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche
Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen
gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn
Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder
Minderheiten wird nicht geduldet.
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