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Kleinunternehmer - Kleingewerbetreibende wo liegt da der Unterschied?

Kleingewerbe oder Kleinunternehmer?

 

 

Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ werden oft gleichgesetzt oder verwechselt,

auch uns passiert dies zwischendurch, da es so in allermunde ist.

 

Sie bezeichnen jedoch ganz unterschiedliche Sachverhalte, wie ihr gleich sehen werdet...

 

Zum Gewerbe gehören insbesondere Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Händler aller Art und die meisten Dienstleister zählen ebenfalls dazu. Eine unmissverständliche gesetzliche Definition des Begriffs gibt es leider nicht, da lässt uns der Gesetzgeber im Dunkeln stehen.

 

Als Gewerbe im Allgemeinen gilt grundsätzlich …

 

  •  jede unternehmerische Tätigkeit,
  • die eigenverantwortlich,
  • nach außen erkennbar,
  • auf eigene Rechnung,
  • dauerhaft und regelmäßig und
  • gegen Entgelt ausgeübt wird
  • mit Gewinnerzielungsabsicht

Als Kleingewerbe im Allgemeinen gilt grundsätzlich...

 

  • Aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfanges sind Kleingewerbetreibende keine Kaufleute im Sinne des HGB.
  • Für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuergesetze.
  • Kleingewerbetreibende werden normalerweise nicht ins Handelsregister eingetragen.
  • Sie sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Sie brauchen auch keine Bilanzen zu erstellen, sondern lediglich eine EÜR.

 

Von einem Kleingewerbe ist laut HGB die Rede, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert” (§ 1 Abs. 2 HGB).

 

Das bedeutet so lange ihr eure Geschäfte als Einzelunternehmer betreibt, kann man davon ausgehen, dass ihr im Normalfall noch keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führt. 

 

Und was sind dann Kleinunternehmer?

 

  • Kleinunternehmer im Sinne des UStG können dagegen sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sein.

  • Hier geht es vielmehr um den Verzicht auf die auszuweisende und an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer, die sogenannte Kleinunternehmerregelung.

  • Im Grundsatz ist jeder Kleinunternehmer ist auch ein Kleingewerbetreibender.

  • Voraussetzung ist, dass ihr Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

 

Zusammenfassend gesagt, fast alle Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende.

Umgekehrt sind aber keineswegs alle Kleingewerbetreibenden gleichzeitig auch Kleinunternehmer im Sinne des UStG.

 

Es ist etwas verzwickt und vielleicht wird hier auch klar, warum die beiden Begriffe oftmals so ineinander verschmelzen.

Wir hoffen, ihr wisst aber demnächst wie ihr die beiden "Kleinen" von einander trennen könnt und versteht, was sie eigentlich ausmacht :-)

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht  oder bringt ihr die zwei Begriffe auch durcheinander und es ist neu für euch, dass diese gar nicht das gleiche bedeuten? Erzählt uns davon, wir sind sehr  gespannt auf eure Kommentare und Mails.

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

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