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Und täglich grüßt das Murmeltier - Rechnungen von Kleinunternehmern...

 Wie versprochen wollen wir euch heute mal zeigen, wie die ausgestellte Rechnung eines Kleinunternehmers wirklich aussehen sollte.

Klickt auf das Bild links, da könnt ihr alle Infos und Hinweise am besten direkt an einem Beispiel sehen.

 

Leider erleben wir es immer wieder, dass gerade Kleinunternehmer ihre Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer oder einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz ausstellen.

 

Wenn wir die Kunden darauf ansprechen, dann hören wir immer so Sätze wie:

 

"Wie kann man auch einem Kunden, der einen ganz lieb anschaut mit der Bitte, ob man nicht auch den Umsatzsteuerbetrag oder zumindest den Umsatzsteuersatz mit in der Rechnung aufnehmen könnte, diese Bitte denn abschlagen?! Er fragt doch soooo nett..."

 

Meine Gegenfrage lautet dann meist:

 

hmmm...zahlt er dann auch die ausgewiesene und geschuldete Umsatzsteuer ans Finanzamt???

 

 

 

Die meisten Kleinunternehmer sind dann völlig von den Socken und fragen uns wie wir denn auf so etwas kommen.

Es ist ganz einfach, denn jeder auf einer Rechnung oder auf einer Quittung ausgestellter Umsatzsteuerbetrag oder jeder Hinweis auf einen Umsatzsteuerbetrag sei es mit 7 % oder mit 19 % wird automatisch dem Finanzamt geschuldet.

 

Ob fair oder nicht, Gesetz ist nun mal Gesetz.

 

Der Kunde bekommt vielleicht seinen Wunsch erfüllt und kann aus der Rechnung dann die Vorsteuer für sein Unternehmen ziehen, ihr bleibt jedoch auf der an das Finanzamt zu meldenden und abzuführenden Umsatzsteuer sitzen und das ist kein freundliches Lächeln und auch kein weibliches Augenklimpern wert ;-)

 

Also lächelt zurück und teilt eurem Kunden freundlich mit, dass ihr Kleinunternehmer seid und dies nicht möglich ist.

 

Ferner solltet ihr, wie oben gezeigt, einen Hinweis auf die angewendete Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG aufführen, damit seid ihr auf der sicheren Seite und spart euch eine Menge Stress und Ärger.

 

Und für diejenigen, die trotzdem immer noch zweifeln und denken, wem soll das schon auffallen:

 

Es muss ja noch nicht einmal bei euch im Unternehmen auffallen, dass die Umsatzsteuer fälschlicherweise auf der einen oder anderen Rechnung ausgewiesen wurde. Es reicht schon, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung oder eine Umsatzsteuersonderprüfung bei einem eurer Kunden macht und eine eurer Rechnungen genauer prüft...

 

...tja da hilft euch auch ein lieber Hundeblick nicht mehr weiter!

 

So in der klitzekleinen und wagen Hoffnung, nun nie wieder eine mit Umsatzsteuer ausgewiesene Kleinunternehmerrechnung mehr zu sehen: 

 

Bleibt als Kleinunternehmer auf euren Rechnungen Umsatzsteuerfrei ;-)

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

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