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Nur Bares ist wahres?!

Vielleicht kennt ihr den Spruch "Nur Bares ist wahres", es gibt Menschen, die zahlen sehr viel und voller Überzeugung mit Bargeld und andere haben lieber ihr Plastikgeld in Form einer Karte dabei.

 

Bargeldintensiv - ja oder nein?!

 

Wenn wir uns heute um die Barbelege bzw. eure Kasse kümmern wollen, dann müssen wir zuerst eine Unterscheidung treffen und zwar, ob ihr ein bargeldintensives Gewerbe ausübt und zur Kassenführung verpflichtet seid oder, ob ihr überhaupt einen Kassenbericht benötigt.

Danach wäre noch zu unterscheiden, ob ihr eine offene Ladenkasse betreibt oder eine Registrierkasse habt.

 

Wir gehen einfach mal davon aus, dass ihr natürlich ordentliche Selbstständige seid. Falls ihr zur Kassenführung verpflichtet seid, führt ihr dieses auch tagtäglich, so wie es die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vorschreiben (GoBD). Darauf gehen wir heute jedoch nicht ein, wir werden euch ein anders Mal sehr gerne Näheres zur Kassenbuchführung schreiben.

 

 

Unser Kunde aus dem Beispiel hat also kein bargeldintensives Gewerbe und muss auch keinen Kassenbericht schreiben, wir gehen also davon aus, dass er Ausgangsrechnungen (also Einnahmen) und Eingangsrechnungen (also Ausgaben) getätigt hat. Wir haben ja schließlich noch nicht abgeheftete Rechnungen übrig, die wir schließlich noch in unserem Pendelordner verschwinden lassen müssen.

 

Die Barbelege, falls man erkennen kann, dass diese bar beglichen wurden oder von einem anderen Bankkonto bezahlt wurden, werden nun chronologisch abgeheftet.

Die Belege aus Januar kommen dabei in das Trennblatt "Kasse" nach unten und die von Dezember in unserem Beispiel befinden sich dann oben. 

 

Wir können den Teil auch "Bar" nennen oder wie ihr mögt, falls euch der Begriff "Kasse" verwirrt.

 

Dies macht ihr, bis keine Rechnungen mehr vorhanden sind, so ist zumindest der Plan ;-)

 

Tipp: Achtet bitte bei den Ausgangsrechnungen nur darauf, dass ihr das Geld wirklich von euren Kunden erhalten habt, ansonsten müsst ihr diese, wie bereits vor einigen Tagen erwähnt, kontaktieren.

 

Es ist ratsam, dass ihr euch einen Stempel besorgt mit der Aufschrift "Bezahlt", vielleicht sogar mit Datum, dann könnt ihr dies direkt vermerken auf der bezahlten Rechnung oder ihr schreibt mit einem Kugelschreiber einen Hinweis auf die Rechnung.

 

Zum Verständnis: In der Buchführung werden diese Barbelege meistens über ein Verrechnungskonto gebucht, das sagt euch jetzt nicht sehr viel, muss es auch gar nicht. Dieses Verrechnungskonto wird dann über Privateinlagen bzw. Privatentnahmen ausgeglichen. Diese Barbelege werden also so behandelt, als ob ihr diese aus eurer eigenen Tasche beglichen hättet bzw. als ob ihr eingenommenes Geld in eure Tasche gesteckt hättet.

 

 

Was sollen wir nun sagen? Es ist vollbracht... Eigentlich dürftet ihr nun keine Belege mehr auf irgendeinem Stapel vorfinden. Mahnungen und Lieferscheine, könnt ihr ruhig zu der Zahlung heften.

Solltet ihr noch offene Ausgangsrechnungen oder Eingangsrechnungen vorfinden, müsst ihr diese begleichen und ausstehende Zahlungen einfordern.

 

Jetzt klappt den oder die vollen und sortierten Ordner zu und stellt sie zur Seite, schaut euch euren Fußboden oder euren Schreibtisch an und seht, was ihr mit etwas organisierter Zeit und eurem Geschick erschaffen habt.

Tagelange Arbeit ist nun erledigt und wir hatten euch ein tolles Gefühl versprochen :-) und wie fühlt es sich an?

 

Ihr könnt stolz sein auf euch, wir sind es auf jeden Fall!

 

Wir hoffen, dass ihr jedoch auch einen Lerneffekt daraus hattet und eure Buchhaltung nun regelmäßig bearbeitet und sie nicht so sträflich vernachlässigt, wie bisher.

Bei manchen Unternehmern dauert dies vielleicht 5 Minuten täglich, andere haben so wenige Belege, dass sie pro Woche 10 Minuten benötigen und manche sollten sich vielleicht täglich 15 Minuten einplanen...

So oder so, es gibt kaum besser investierte Zeit und euer nicht mehr vorhandenes schlechtes Gewissen wird es euch auf ewig danken!

 

Seid stolz auf euch und genießt das tolle Gefühl!

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

 

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