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Hier ist Tipp Nummer 1

Ich hatte euch ja schon vorgewarnt, dass ich euch Tipps geben werde, um eure Mitarbeiter finanziell zu motivieren und ihre Loyalität zu steigern, ggf. auch neue Mitarbeiter für euer Unternehmen zu gewinnen.

 

Da eigentlich jeder Mensch gerne shoppen geht, ohne dass er dafür etwas bezahlen muss,

kommt hier die erste Idee, das Zauberwort heißt:

 

Einkaufsgutschein

 

Wer träumt nicht davon einmal im Monat shoppen gehen zu können und ohne finanziellen Verlust etwas kaufen zu können, was man sich sonst vielleicht nicht gönnen würde?

Zugegeben, die Freigrenze ist nicht die Welt und man kann sich bestimmt auch nicht sofort einen Luxusartikel davon leisten, aber niemand verbietet es euren Mitarbeitern diese Gutscheine zu sammeln und dann alles auf einmal auf den Kopf zu hauen ;-)

 

Gerade uns Frauen fällt bestimmt eine Menge ein...

 

Schuhe, Handtschen, Tücher, Blusen, Schmuck...

ja auch ich kann mich leider von diesem Laster nicht freisprechen, ich glaube in dem Punkt bin ich eine typische Frau.

Aber auch eure männlichen Arbeitnehmer haben so ihre Hobbies und Dinge wofür sie gerne Geld ausgeben oder halt eben nicht!

 

Also Arbeitgeber, so jetzt aufpassen hier:   ;-)


Im Rahmen der Sachbezugsregelung kann die monatliche Freigrenze von 44,00 Euro in Form von Sachleistungen an eure Mitarbeiter ausgeschöpft werden.

 

Von euch als Arbeitgeber ausgegebene Gutscheine für Waren und Dienstleistungen, die bei Dritten  - also anderen Unternehmen - einzulösen sind, sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Ihr müsst nur darauf achten, dass die Freigrenze von 44,00 Euro pro Monat  pro Arbeitnehmer nicht überschritten wird und, dass die Auszahlung von Gutscheinen für Waren und Dienstleistungen in Geld muss ausgeschlossen ist.


Rechtsvorschrift: § 8 Abs. 2 S. 11 EStG; R 8.1 LStR

 

Es gibt so unendlich viele Möglichkeiten von Friseur bis Maniküre, diversen Einkaufsläden und Shoppingcentren, Massagen, Hobbieläden, denkt einfach mal darüber nach was eure Mitarbeiter freuen würde und was sie gerne machen.

 

Jeder Mensch hegt doch eine Leidenschaft für irgendetwas.

 

Aber vor allem Dingen, staunt wie sehr euch eure Mitarbeiter verdutzt ansehen werden, wenn ihr ihnen einen Einkaufsgutschein für gute Leistung unter die Nase halten werdet :-)

 

In dem Sinne genießt das tolle Gefühl euren Mitarbeitern eine Freude zu machen...

Habt einen freudigen Tag!

 

 

Allgemeiner Hinweis:

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

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