Heute kommt der zweite Tipp zu meiner Reihe über die Möglichkeiten der Lohnoptimierung, die für euch als Arbeitgeber, aber auch für eure Arbeitnehmer eine Win-Win Situation darstellt.
Nicht nur der Fachkräftemangel stellt in Deutschland eine Herausforderung dar, sondern auch die steigende Anzahl an dauerhaft erkrankten Mitarbeitern. Stress, Burnout, Belastungssyndrom, Überforderung wegen zu viel Arbeitsanfall, irgendwie kennt es doch fast jeder...
Was wäre, wenn ihr als Unternehmer etwas dagegen tun könntet, dass eure Mitarbeiter erkranken?
Die Fehlzeiten eines Mitarbeiters verursachen je nach Größe eueres Betriebes hohe Kosten und in kleinen Betrieben fällt es noch schneller auf, wenn eine dringend benötigte Arbeitskraft wegfällt, im schlimmsten Fall über Wochen und Monate.
Macht etwas dagegen liebe Chef, hier kommt mein Tipp Nummer 2:
Viele Arbeitnehmer achten bereits aus persönlichen Gründen darauf, durch gesundheitsfördernde Aktivitäten, wie gesunder Ernährung und dem Besuch eines Fitnessstudios einen Ausgleich zum beruflich anspruchsvollen und stressigen Alltag zu finden. So versucht man gesund und fit zu bleiben, klar auch um seine Arbeitskraft zu schützen.
Auch euren Mitarbeitern ist daran gelegen gesund zu bleiben, denn das viel weniger an Krankengeld, was sie im Ernstfall erhalten, reicht gerade Alleinverdienern oder Alleinerziehenden für die Deckung der monatlichen Kosten nicht aus.
Der Arbeitgeber, also ihr liebe Chefs, kann mit seinen ganz eigenen Maßnahmen gezielt die Aufrechterhaltung und Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes seiner Arbeitnehmer beeinflussen.
Maßnahmen, die der Gesundheit zu Gute kommen von bis zu 500,00 Euro sind hier
pro Jahr und pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei.
Sind im eigenen Betrieb keine gesundheitsfördernden Möglichkeiten gegeben, wie ein hausinternes Fitnesstudio oder eine mobile Physiotherapeutin, so kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen in gleicher Höhe Barzuschüsse für solche privat durchgeführten gesundheitsfördernden Maßnahmen gewähren.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Präventionsleitfaden
der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.
Rechtsvorschrift: § 3 Nr. 34 EStG; §§ 20, 20a SGB V
Macht euch mal Gedanken darüber, was für euch als Arbeitgeber möglich wäre.
Wie arbeiten eure Mitarbeiter und wo brauchen Sie Unterstützung? Benötigen sie etwas Schonung für den Rücken? Muskeltrainig, Herz-Kreislauf Training oder wären sogar Entspannungsübungen vorteilhaft?
Zur Not fragt mal eure Mitarbeiter, sie werden euch schon sagen wo der Schuh drückt ;-)
Habt einen gesunden Tag!
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.
https://www.buchungszauber.de/2018/06/21/hier-ist-tipp-nummer-1/