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Hier ist Tipp Nummer 4

Jeden Arbeitstag fahren eure Mitarbeiter zur Arbeit mit dem Auto, mit dem Roller, manche mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln...es kostet oft viel Zeit, aber vor allen Dingen auch viel Geld, wenn man nicht gerade sportlich unterwegs ist.

 

Sie fahren, um für euch Arbeitgeber jeden Tag aufs Neue das Beste zu geben!

 

Warum solltet ihr sie nicht dafür belohnen und diese Fahrten über die Lohnabrechnung bezuschussen oder sogar vollständig übernehmen?

 

Wie läuft es normalerweise ab?

 

Über die sogenannte Pendlerpauschale machen viele Arbeitnehmer die Belastungen, die durch regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen, jährlich gegenüber dem Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung geltend.

 

Was könnt ihr als Unternehmer machen?

 

Vorteilhafter ist hier die Übernahme oder Bezuschussung der Fahrtkosten seitens des Arbeitgebers, also euch.

Bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug können eurem Mitarbeiter bis zu 0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag pauschalbesteuert und beitragsfrei gewährt werden.

 

Die Berechnung der Arbeitstage je Monat lässt sich mit 15 Tagen pauschalieren.

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten für Fahrtickets zu ersetzen.

 

Was gibt es zu beachten?

 

Dem Arbeitnehmer wird jedoch bei der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale in Höhe der steuerfreien Erstattungen gekürzt. Wer jedoch eh nur den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro ansetzen kann, wen stört es dann?! ;-)

 

 

Rechtsvorschrift: § 9 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; R 40.2 Abs. 6 LStR

 

Auch diesen Tipp finde ich wirklich vorteilhaft für eure Arbeitnehmer und ihre Motivation.

Zeigt euren Mitarbeitern, dass ihr euch freut, dass sie da sind und belohnt sie mit der Übernahme der Fahrtkosten :-)

Bekommt ihr Zuschüsse von eurem Arbeitgeber oder seid ihr Arbeitgeber und zahlt euren Mitarbeitern solche Zuschüsse? Erzählt mir davon, ich freue mich über jede Mail.

 

Habt einen schönen Start in die Woche!

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

 

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