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Hier ist Tipp Nummer 6

Vielleicht kennt auch ihr jemanden, der gerne an Sonntagen, Feiertagen oder nachts arbeitet und fragt euch, wie man sich das freiwillig antun kann?!

Dann wenn andere chillen oder sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, gehen andere arbeiten und das sogar gerne und völlig freiwillig...

 

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit heißt hier das Zauberwort

 

Wie ihr eure Mitarbeiter damit glücklich macht erfahrt ihr hier:

 

In vielen Unternehmen, vielleicht auch in eurem, erfüllt der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in Zeiten gesetzlich geregelter Ruhezeiten wie an Sonntagen und Feiertagen oder sogar nachts.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für diese Arbeitszeiten existiert grundsätzlich nicht, wird jedoch häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

 

Das Einkommensteuerrecht gibt dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, seinem Mitarbeiter zusätzlich zu seinem ohnehin schon geschuldeten Grundlohn steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge in prozentual unterschiedlicher Höhe für tatsächlich geleistete Arbeit zu zahlen.

 

 

Nachtarbeitern ist allerdings eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder ein angemessener Zuschlag zu gewähren, das solltet ihr im Hinterkopf haben.

 

Rechtsvorschrift: § 3b EStG; R 3b LStR; § 6 Abs. 5 ArbZG

 

 

 

Klasse Idee wie ich finde und wird wirklich sehr oft und sehr gerne vom Mitarbeiter angenommen, auch hier haben wir eine perfekte Win-Win Situation.

Der Unternehmer findet nicht unbedingt immer Arbeitnehmer, die dann arbeiten wollen, wenn andere sich amüsieren oder ausruhen, aber mit der richtigen Motivation geht selbst das...

 

Manchen passen die Uhrzeiten vielleicht sogar sehr gut, falls mal wieder das Schwiegermonster zu besuch ist, kann man auch mal gerne freiwillig arbeiten gehen und dann noch zusätzliche Zuschläge kassieren oder?!  ;-)

 

Habt einen tollen Tag!

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

 

 

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