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Hier ist Tipp Nummer 7

Vielleicht habt ihr schon mal etwas von Mankogeld gehört?

 

Ist schon etwas eingestaubt der Begriff und nennt sich heutzutage Fehlgeldentschädigung...

 

Was das bedeutet und wie ihr euren Mitarbeitern eine Freude machen könnt, erfahrt ihr hier:

 

Fehlgeldentschädigung

 

Tankstellen, Einzelhandel, Blumenläden, Gastronomie, Friseure, Werkstätten, um nur einige Branchen zu nennen, all das sind Betriebe in denen Bargeld eine große Rolle spielt.

Doch es gibt weitaus mehr Branchen, in denen trotz modernster Zahlungsmethoden und immer weiter wachsender Begeisterung für das liebe Plastikgeld - Bargeldkassen oder Bargeldbörsen im täglichen Einsatz nicht wegzudenken sind.

 

Stellt euch mal einen Kellner vor, bei dem ihr nur noch mit EC oder Kreditkarte bezahlen könnten...schrecklicher Gedanke!

Und wie soll man ihm dann das Trinkgeld geben? Fragen über Fragen...

 

Was passiert jedoch bei Fehlbeträgen und wer übernimmt die Verantwortung?

 

Die Haftung für Fehlbeträge ist arbeitsrechtlich immer wieder ein heikles Thema und führt oft zu Diskussionen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und ja liebe Unternehmer, Fehler machen wir alle, denn wir alle sind nur Menschen und trotzdem kann es vorkommen, dass plötzlich Geld in der Kasse oder der Börse fehlt...

 

Und nun?

 

Für die Übertragung von Verantwortung und Haftung auf den Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber eine pauschale Entschädigungszahlung als Risikoausgleich vor.

Eigentlich doch eine gute Idee, damit sich der Mitarbeiter noch mehr Mühe gibt, als ohnehin schon, keine Fehlbeträge in der Kasse zu haben.

 

Arbeitnehmer, die viel mit Bargeld zu tun haben und eine große Verantwortung damit tragen, kann damit eine Fehlgeldentschädigung (auch Mankogeld genannt) in monatlicher Höhe von bis zu 16,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden.

 

Rechtsvorschrift: R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR

 

Es ist auf den ersten Blick vielleicht nicht sehr viel Geld, aber wenn man dieses ohne jegliche Abzüge erhält, wird die Sache doch gleich wieder attraktiver oder?

Bekommen eure Arbeitnehmer schon Fehlgeldentschädigung? Prima, dann habt ihr bisher doch schon viel richtig gemacht!

Also liebe Chefs, holt raus was geht und macht eure Mitarbeiter glücklich! :-)

 

Habt einen schönen Tag!

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

 

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