Eines ist aus unserer Welt kaum noch wegzudenken: unser Smartphone :-)
Was wäre, wenn ihr euren Mitarbeitern ihre Handyrechnung bezahlen könntet?
Ich glaube das wäre ein echt prima Motivationsschub für viele gerade der jüngeren Arbeitnehmer!
Entstehen euren Arbeitnehmern regelmäßige Aufwendungen bei der Nutzung privater Telekommunikationsmittel wie seines privaten Telefons oder seines privaten Handys für betriebliche Zwecke, können diese Aufwendungen auch in pauschaler Höhe steuer- und beitragsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.
Zu den Aufwendungen zählen – entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte (Handy/Telefon und Internet) – aber auch das Nutzungsentgelt einer Telefonanlage sowie der Grundpreis der Anschlüsse.
Für den Arbeitgeber ergeben sich also zwei Möglichkeiten der Erstattung:
1. Ihr erstattet tatsächlich angefallene Aufwendungen laut Einzelkostennachweis aus der Rechnungen eurer Mitarbeiter.
Hier besteht die Möglichkeit, nach einem repräsentativen Zeitraum von drei Monaten
einen glaubwürdigen Durchschnitt für die Zukunft anzusetzen.
oder
2. die vereinfachte Erstattung ohne Einzelkostennachweis mit einem Zuschuss bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages, was höchstens 20,00 Euro im Monat sein dürfen.
Rechtsvorschrift: § 3 Nr. 50 EStG; R 3.50 Abs. 2 LStR
Ich denke, dass sich gerade bei den jüngeren Mitarbeitern sehr viele über diese Art des Zuschusses freuen würden, da irgendwie doch jeder hin und wieder mal sein Handy auch für betriebliche Zwecke nutzt.
Wenn ich überlege, wie oft ich betrieblich mein Whattsapp nutze oder meinen privaten Mail-Zugang, nur um wichtige Infos weiterzuleiten...da kommt schon echt gut was zusammen!
Habt einen tollen Tag und telefoniert nicht so viel ;-)
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.