Habt ihr eigentlich schon mal etwas von der 10-Tage-Regel gehört?!
Ermittelst du deinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Dann pass gut auf, denn diese Info könnte für dich interessant sein
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist es für deinen Gewinn in 2018 grundsätzlich entscheidend, ob deine Einnahmen bereits auf deinem Bankkonto gutgeschrieben bzw. in der Kasse vereinnahmt oder ob Zahlungen, die ihr leisten müsst bereits getätigt wurden.
Durch das Verschieben von Zuflüssen in das Jahr 2019 und bzw. oder das Vorziehen von Abflüssen in den Dezember 2018 kann der zu versteuernde Gewinn gemindert werden.
Um dies klug zu steuern, kannst du beispielsweise mit Kunden oder Lieferanten
andere Zahlungsziele vereinbaren oder einfach offen mit ihnen sprechen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip:
die sogenannte 10-Tage-Regel
Diese besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor oder nach Ende des Jahres zu- oder abfließen, in dem Jahr gelten in dem sie eigentlich verursacht wurden.
Als kurze Frist gelten dabei 10 Tage, d.h. es geht genauer gesagt um Zahlungen zwischen dem 22. Dezember 2018 und dem 10. Januar 2019.
Betroffen sind beispielsweise die monatlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, eure Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge oder Darlehenszinsen, also alles was regelmäßige Ausgaben sind.
Aber auch regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, wie z. B. jährliche Zahlungen für Garantieverträge oder regelmäßig erfolgende Vorauszahlungen für Wartungsverträge oder bei (Zahn-)Ärzten die zufließenden Abschlagszahlungen der Kassen(Zahn)ärztlichen Vereinigung für den Monat Dezember fallen unter die 10-Tage-Regelung, wenn die Zahlungen auch in dieser Frist fällig sind.
Manchmal ist es also ganz clever geschickt in seine Geschäftsabläufe einzugreifen und auf ganz legale Weise als Unternehmer seinen Vorteil daraus zu ziehen.
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.