Neuer Mindestlohn ab 2019
Du beschäftigst Mini-Jobber (umgangssprachlich nennt man sie auch Aushilfen 😉) die monatlich bis zu 450 Euro verdienen und einen Stundenlohn von weniger als 9,19 Euro erhalten?
Oh oh…
Dann besteht in deinem Unternehmen akuter Handlungsbedarf, denn ab dem 1. Januar 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben.
Die Mitarbeiter freut es natürlich, für euch als Arbeitgeber ist es erstmal mit Mehraufwand verbunden.
Damit die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht überschritten wird, solltest du also die Verträge mit deinen Mini-Jobbern anpassen.
Ansonsten wird der Mini-Job zum sozialversicherungspflichtigen Midi-Job oder du verstößt gegen das Mindestlohngesetz, was erhebliche Strafen mit sich bringt.
Und keine Hoffnung die Sozialversicherungsprüfung kommt garantiert!
Nutze am besten die verbleibenden zwei Monate, um die gezahlten Stundenlöhne zu kontrollieren und ggf. entsprechende Änderungsvereinbarungen abzuschließen und dein Unternehmen zu schützen.
Und immer schön an die Stundenaufzeichnungen denken ;-)
Damit wir uns nicht falsch verstehen, der Mindestlohn gilt natürlich auch für fast alle anderen Arbeitnehmer (bis auf wenige Ausnahmen), nur haben wir bei den Minijobbern die Problematik, dass die 450,00 Euro Grenze gekappt werden könnte, deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten!
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.