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Tipp des Tages - Außergewöhnliche Belastungen

Ihr musstet in diesem Jahr für Krankheitskosten, wie beispielsweise für eine neue Brille, Zahnersatz, teure Medikamente oder einen Kuraufenthalt, tief in die Tasche greifen oder hattet Aufwendungen für andere außergewöhnliche Belastungen?

 

Dann habe ich eine gute Nachricht für euch, denn ihr könnt diese Aufwendungen vielleicht steuerlich geltend machen, allerdings nur, soweit eure zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

 

Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung?

 

Ausschlaggebend ist hierbei euer Familienstand, die Anzahl der steuerlich zu berücksichtigenden Kindern sowie euer Einkommen, egal ob als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger.

 

Die zumutbare Eigenbelastung beträgt zwischen 1 % und 7 % und wird in einem gestaffelten und nicht gerade einfachem Verfahren (siehe Tabelle als Beispiel unterhalb) berechnet.

 

Bei Familien mit Kindern ist – - bei vergleichbaren Einkommen - die zumutbare Eigenbelastung wesentlich geringer als bei Alleinstehenden oder Ehepaaren ohne Kindern.

Dies mag für den einen Steuerpflichtigen fair erscheinen, für den anderen Steuerpflichtigen eher nicht, aber daran können wir leider momentan nichts ändern.

 

 

Normalerweise versuche ich es immer leicht verständlich zu halten, aber damit ihr mal ein Gefühl für die Berechnung bekommt, hier ein Beispiel aus der Praxis:


Unternehmerehepaar, Gesamtbetrag der Einkünfte in 2018: 120.000 Euro, Krankheitskosten 7.000 Euro


a) keine Kinder

 

15.340 Euro                              x 4 % =   613,60 Euro  
(51.130 Euro - 15.340 Euro)   x 5 % = 35.790 Euro x 5 % = 1.789,50 Euro  
(120.000 Euro - 51.130 Euro) x 6 % = 68.870 Euro x 6 % = 4.132,20 Euro  
Zumutbare Eigenbelastung 2018   = 6.535,20 Euro  

 

Von den 7.000 Euro Krankheitskosten wirken sich 464,70 Euro steuerlich aus.

 

b) zwei Kinder

 

15.340 Euro                              x 2 % =   306,80 Euro  
(51.130 Euro - 15.340 Euro)   x 3 % = 35.790 Euro x 3 % = 1.073,70 Euro  
(120.000 Euro - 51.130 Euro) x 4 % = 68.870 Euro x 4 % = 2.754,80 Euro  
Zumutbare Eigenbelastung 2018   = 4.135,30 Euro  

 

Von den 7.000 Euro Krankheitskosten wirken sich 2.864,70  Euro steuerlich aus

 

 

Unser Tipp für euch:

Versucht die euch entstandenen Kosten, sofern irgendwie möglich und planbar, in einem Jahr zu bündeln, um insgesamt auf einen höheren Gesamtbetrag zu kommen.

Mit vorgezogenen Zahlungen im Dezember könnt ihr hier ggf. noch etwas gestalten, damit ihr entweder in 2018 oder in 2019 die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung übersteigen könnt, denn entscheidend ist das Jahr der Zahlung und nicht das Rechnungsdatum.

 

So könnt ihr möglicherweise eine erst im Januar 2019 fertiggestellte Brille noch im Jahr 2018 bezahlen oder vielleicht eine Anzahlung leisten, um die Grenze 2018 zu überschreiten. Wird die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten, kann es sinnvoll sein, die Aufwendungen nach 2019 zu verschieben.

 

Sehr wichtig ist deshalb auch, dass ihr alle Belege das ganze Jahr über sammelt, weil ihr ja erst im Laufe des Jahres und ganz exakt erst bei der Erstellung eurer Einkommensteuererklärung einen Überblick über die tatsächliche Gesamthöhe eurer Aufwendungen erhaltet und entsorgen könnt ihr die Belege ja noch immer ;-)

 

 

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

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