· 

Tipp des Tages - Spenden

Die Vorweihnachtszeit ist meistens die Zeit die viele Menschen etwas besinnlicher macht. Einige spenden sogar etwas Geld (Geldspende) oder Spielzeug für bedürftige Kinder oder Futter für die armen Tier im Tierheim (Sachspende), um etwas von dem zurück zu geben, was man das Jahr über erhalten hat, sei es Glück, Geld oder Erfolg.

 

Wir finden das ist eine gute Idee und zwar nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr über, sollte man anderen Menschen helfen, egal womit - was halt gerade geht. Es muss nicht immer Geld sein, auch ein Ehrenamt wie bei der Feuerwehr, im Altenheim oder für unsere Kleinen, man kann immer etwas machen, um ein guter Mensch zu sein und mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke zu unterstützen und zwar ohne eine Gegenleistung zu erwarten  :-)

 

Aber wenn ihr spendet, solltet ihr wenigstens wissen, dass ihr diese Spenden auch steuerlich berücksichtigen könnt...

 

Wie viel könnt ihr von der Steuer abziehen?

 

Abziehbar sind somit als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

 

Wenn ihr lieber politisch engagiert seid und eine Partei (im Sinne von § 2 Parteiengesetz, die nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist) unterstützt, könnt ihr diese Spenden ebenfalls steuerlich geltend machen.

 

Das bedeutet, dass 50 % der Aufwendungen, maximal jedoch 825 Euro (50 % von 1.650 Euro) direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Von den verbleibenden Aufwendungen können noch 1.650 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden.

 

Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften kann jeweils der doppelte Betrag, also insgesamt 3.300 Euro bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

 

Immer an die Spendenbescheinigung denken?!

 

Die Spendenbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Spenden bei eurer Einkommensteuererklärung und wird fast immer vom Finanzamt angefragt.

In bestimmten Fällen gewährt der Gesetzgeber, aber auch die Finanzverwaltung, Vereinfachungen für den Nachweis von Spenden.

 

Das betrifft jedoch nur Spenden bis zu 200 Euro und Spenden in Katastrophenfällen, wie Hochwasser.

 

Ein vereinfachter Spendennachweis bedeutet, dass keine Spendenbescheinigung nach den strengen formellen Anforderungen ausgestellt werden muss. Vielmehr genügt ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eures Kreditinstituts.

 

Aus der Buchungsbestätigung müssen jedoch der Name und die IBAN des Auftraggebers und des Empfängers, der gespendete Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.

Wenn ihr Online-Banking nutzt, dann ersetzt der Ausdruck des Online-Kontoauszugs den von der Bank ausgestellten Kontoauszug, sofern er die vorgenannten Angaben enthält.

 

Spenden kann also einfach sein und ein gutes Gefühl vermitteln, wenn man weiß wie es geht und worauf man achten soll :-) natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen und Sonderfälle.

 

Wir wollten euch jedoch mit unserem Beitrag etwas die Angst und Unwissenheit nehmen, damit ihr wisst worauf ihr achten sollt und wie viel ihr bei eurer Einkommensteuererklärung abziehen könnt.

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

 

 

 

 

Kontakt

Buchungszauber*

Justine Hoßbach

Fon +49 0208 58299957

Fax +49 0208 58299956

Info@buchungszauber.de

Dienstleistungen