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Tipp des Tages - Die Steuerklassenwahl

Früher war es bestimmt so, dass der Vater, der das Geld nach Hause gebracht hat, Steuerklasse 3 hatte und die Mutter, falls sie überhaupt arbeiten gegangen ist hatte dann Steuerklasse 5.

Heutzutage sind jedoch nicht mehr unbedingt die Männer die Hauptverdiener im Haus und selbst wenn, was passiert wenn einer selbstständig ist und der andere Arbeitnehmer?

 

Doch nicht alles was früher gestimmt hat ist heute noch aktuell...

 

Dann solltet ihr gemeinsam mit eurem Partner prüfen, ob dieser für das Jahr 2018 und 2019 die richtige Steuerklasse gewählt habt - Steuerklasse III und IV oder doch lieber IV und IV?!

 

Die meisten Steuerpflichtigen versprechen sich sehr viel von einem Wechsel der Steuerklasse. Das liegt daran, dass viel Unklarheit und viele Missverständnisse über den Sinn und Zweck der Steuerklasse herrscht.

Es gibt Steuerpflichtige, die denken, dass der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse insgesamt auch zu einem höheren Einkommen führt, was jedoch nicht der Fall ist.

 

Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann zwar zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen verhelfen, im Rahmen einer Einkommensteuererklärung am Jahresende wird dies jedoch wieder ausgeglichen.

 

Welche Steuerklassen gibt es?

 

Steuerklasse Familienstand
Steuerklasse I Ledige, Verwitwete, getrennt Lebende, Geschiedene
Steuerklasse II Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht
Steuerklasse III Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften; der Partner mit dem höherem Einkommen
Steuerklasse IV Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit in etwa gleich hohem Einkommen
Steuerklasse V Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften; der Partner mit dem niedrigerem Einkommen
Steuerklasse VI Für jeden weiteren Teilzeitjob

 

Im Internet gibt es zahlreiche einfach gehaltene Rechner, die ihr mit einigen Daten füttern könnt und so auf ein angemessenes Ergebnis kommt und überprüfen könnt, welche Steuerklasse für euch die günstigste ist.

 

Wann müsst ihr zwingend die Steuerklasse wechseln?

 

Ein Wechsel der Steuerklasse erfolgt immer dann, wenn die Grundlage für die bisherige Einstufung der Steuerklasse entfallen ist:

 

Heirat (hier werdet ihr automatisch vom Finanzamt auf IV und IV umgestellt und müsst bei Bedarf eine andere Steuerklasse beantragen)

Scheidung

Geburt eines Kindes bei Alleinerziehenden

Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners

 

Welche Steuerklasse wähle ich nun, wenn ich verheiratet bin?!

 

Manche Steuerpflichtigen gehen lieber auf Nummer sicher und freuen sich nach der Erstellung der Einkommensteuererklärung auf eine deftige Steuererstattung und entscheiden sich deshalb für die Steuerklassen IV und IV, aber es kommt auch immer auf die Einkunftsart, die Höhe der Einkünfte und eure Zukunftspläne an.

 

Mit der richtigen Steuerklassenwahl lassen sich zu hohe monatliche Lohnsteuerabzüge vermeiden und ihr müsst nicht bis zur nächsten Einkommensteuererklärung warten, damit euch die zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet wird, wie im obigen Beispiel. 

 

Eure Pläne für die Zukunft...

 

Aber auch Familien, die Nachwuchs planen, sollten sich über einen Steuerklassenwechsel Gedanken machen, denn die Steuerklasse spielt eine wichtige Rolle für die Höhe des zukünftigen Elterngeldes.

 

Die optimal gewählte Steuerklasse spielt auch bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld eine große Rolle.

So fallen beispielsweise die Lohnersatzleistungen bei Steuerklasse III in der Regel höher aus, als bei Steuerklasse IV.

 

Für einen Steuerklassenwechsel für das Jahr 2018 bleibt nur noch bis zum 30. November Zeit.

 

Die neu beantragte Steuerklasse gilt grundsätzlich ab dem Folgemonat nach der Antragstellung, somit würde sich ein Wechsel der Steuerklasse im Dezember erst auf die Lohnabrechnung von Januar 2019 auswirken.

 

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

 

 

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