Online-Handel ab 2019 nur noch mit Unternehmer-Bescheinigung möglich
Der Handel auf elektronischen Marktplätzen nimmt von Jahr zu Jahr zu.
Da der Gesetzgeber das dabei entstehende Umsatzsteuerausfallrisiko minimieren möchte, sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen ab 2019 verpflichtet persönliche Daten der Unternehmer, die auf ihrem Marktplatz tätig werden, aufzuzeichnen.
Um diesen strengen Aufzeichnungspflichten nachkommen zu können, müssen große Unternehmen wie Amazon, Ebay und Co. von allen Händlern, die dort ihre Waren anpreisen, eine Bescheinigung über die Registrierung verlangen, der sogenannte Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer).
Das Bundesministerium für Finanzen hat dafür das Antragsformular USt 1TN bereitgestellt
(zum Vordruckmuster siehe Link)
Mit der Anforderung dieser Bescheinigung schützen sich die Betreiber dieser Online-Handel Plattformen auch vor einer Haftungsinanspruchnahme bei nicht abgeführter Umsatzsteuer oder bei falsch abgeführter Umsatzsteuer durch den verpflichteten Unternehmer.
Aber Achtung:
Werden die persönlichen Angaben bzw. die Bescheinigung nicht beim Betreiber des elektronischen Marktplatzes eingereicht, so kann dieser den Zugang zum elektronischen Marktplatz sperren.
Ihr solltet also zügig prüfen, ob dieser Fall auf euer Unternehmen zutrifft und falls noch nicht geschehen, schnellstmöglich ein Antragsformular ausfüllen und den entsprechenden Online-Handel Plattformen zukommen lassen.
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.