Der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige sinkt ab dem 01.01.2019
Für freiwillig gesetzliche krankenversicherte Unternehmer werden seit dem Jahr 2018 die Beitragszahlungen grundsätzlich an die persönliche Einkommensentwicklung angepasst, was unseres Erachtens mehr als überfällig war.
Die Mindestbemessungsgrundlage
Dabei gibt es jedoch nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung, die als Obergrenze für die Beiträge dient und die fast jeder kennt, sondern auch eine Mindestbemessungsgrundlage, die zu einem Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung führt.
Diese lag bisher gerade bei Existenzgründern und in wirtschaftlich schwierigen Jahren weit über dem tatsächlichen persönlichen Einkommen des Selbstständigen, was viele junge Unternehmer in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat.
Dies ändert sich glücklicherweise ab dem Jahr 2019
Die Mindestbemessungsgrundlage wird gegenüber 2018 sogar halbiert und beträgt nur noch 1.038,33 € monatlich, so dass pro Monat nur noch 151,60 € für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung zzgl. des kassenindividuellen Zusatzbeitrags sowie 31,67 € für die freiwillig gesetzliche Pflegeversicherung zzgl. ggf. dem Zuschlag für Kinderlose zu zahlen sind.
Aber Achtung:
Bitte denkt jedoch daran, dass die Krankenkassen bei höherem Einkommen und nach dem Einreichen eures Einkommensteuerbescheides für das entsprechende Jahr - wozu ihr verpflichtet seid - nachträglich Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung festsetzt und von euch einfordert.
Klar müsst ihr euer Einkommen schätzen, weil ihr zu Beginn des Jahres noch nicht wisst, wie gut die Geschäfte dieses Jahr laufen werden, aber schätzt diese bitte realistisch ein und bei Änderung der Auftragslage könnt ihr jeder Zeit die Beiträge gemäß eurem Einkommen bei der Krankenkasse anpassen lassen.
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.