Verpackungsgesetz vs. Verpackungsverordnung
Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsesetz (VerpackG) in Kraft getreten und hat die in Deutschland bislang geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst.
Wie bisher gilt auch weiterhin:
Wer verpackte Waren für private Endverbraucher erstmals in Deutschland in Umlauf bringt, soll sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um damit für die künftigen Entsorgungskosten aufzukommen.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz ab 2019 soll die Recyclingquote deutlich und merkbar erhöht werden, vor allem für Glas, Eisen, Kunststoff, Aluminium, Papier, Getränkekartons und Verbundverpackungen.
Neu ist die sogenannte "Zentrale Stelle Verpackungsregister", zu der sich jeder Unternehmer, der von dem VerpackG betroffen ist, registrieren lassen muss. Andernfalls gilt ein Verkaufsverbot.
Stichtag hierfür war bereits der 31.12.2018
Neben den deutschen Produzenten verpackter Ware sind auch Importeure und Online-Händler aus anderen Ländern von den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes betroffen.
Wir sind gespannt wie unsere Umwelt von dem neuen Verpackungsgesetz profitieren wird...
Allgemeiner Hinweis:
Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.