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Gewerbe angemeldet und nun?

Ihr habt euer Gewerbe angemeldet und die Ideen sprudeln nur so aus euch heraus?

Prima, denn so sollte es sein!

 

Aber welcher ganze Papierkram kommt jetzt noch alles auf euch zu?

 

Diese Frage stellen sich sehr viele Selbstständige, wir möchten euch mit unserem heutigen Blogbeitrag etwas die Angst nehmen, denn es ist gar nicht so schlimm, wie viele von euch vielleicht denken...

 

Der erste Schritt ist getan, das Gewerbe ist angemeldet, für manche ist dies der aufregendste Schritt überhaupt.

Viele von euch haben hierfür den Vollzeitjob gekündigt, andere haben sich so aus der Arbeitslosigkeit geholfen und einige von euch haben das Gewerbe nur als nebenberufliche Selbstständigkeit aufgenommen. 

Diese Entscheidung sollte jeder ganz für sich entscheiden und dabei die finanzielle Situation nicht aus den Augen verlieren, denn es sollte bestenfalls monatlich mehr Einkommen generiert werden, als zuvor.

 

Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr vom Finanzamt einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", den ihr innerhalb einer gewissen Frist ausgefüllt und unterschrieben zum Finanzamt zurück schicken müsst, da ihr sonst ohne Weiteres keine Steuernummer für euer Gewerbe erhaltet.

 

Diesen Fragebogen könnt ihr entweder alleine ausfüllen oder ihn von eurer Buchhaltungsagentur oder eurem Steuerberater ausfüllen lassen. Wir raten euch jedoch dazu diesen Fragebogen nicht alleine ohne fachliche Hilfe auszufüllen, weil dort einige Punkte vorhanden sind, die man leicht übersehen kann oder nicht als so wichtig erachtet. Was jedoch zu weitreichenden Konsequenzen oder einiger Mehrarbeit führen kann, als Beispiel wäre da die anzuwendende Kleinunternehmer-Regelung über die man zumindest informiert sein sollte.

 

Wir haben in vorherigen Blogbeiträgen bereits sehr viel über die Kleinunternehmer-Regelung berichtet,

ihr könnt euch da sehr gerne weitere Infos holen.

 

Nach einigen Wochen erhaltet ihr vom Finanzamt dann eure Steuernummer, die für euer Gewerbe gedacht ist.

Im Normalfall steht dann auf dem Schreiben vom Finanzamt für welche Steuerarten diese Steuernummer gedacht ist.

Meist ist sie für die Anlage EÜR und falls vorhanden für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer von Nöten.

Ihr solltet dieses Schreiben immer eurem Steuerberater oder eurem Buchhalter zukommen lassen.

 

Solltet ihr bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben haben, dass ihr auch Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr mit dem EU Ausland habt, so erhaltet ihr nach einiger Zeit auch eine USt-ID Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern.

 

Die Steuernummer sowie auch die USt-ID Nummer, falls vorhanden, solltet ihr immer auf euren Rechnungen stehen haben, damit diese ordnungsgemäß sind und niemand etwas daran aussetzen kann.

 

Auch die IHK und die für euch zuständige Berufsgenossenschaft wird sich bald mit euch in Verbindung setzen und euch über deren Zuständigkeit informieren und euch einige Infomaterialien zukommen lassen.

 

Bei gewissen Gewerbezweigen kommt hierzu noch die Anmeldung bei diversen Kammern, der Künstlersozialkasse oder dergleichen, darüber solltet ihr euch im Vorhinein gut informieren.

 

Wir hoffen unser Beitrag konnte euch einen kleinen Überblick über die nächste Zeit verschaffen und euch etwas die Angst vor der ganzen Bürokratie nehmen.

 

Habt ihr schon Erfahrungen gemacht mit dem Finanzamt, der IHK, der Berufsgenossenschaft oder gibt es etwas worüber ihr uns bezüglich eurer Gewerbeanmeldung und der ersten Zeit danach berichten wollt?

 

Gerne, schreibt uns einfach, wir freuen uns darüber!

 

Allgemeiner Hinweis:

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

 

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