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Anhebung der Freigrenze für Kleinunternehmer

Wusstet ihr schon, dass ab dem 01.01.2020 die Freigrenze zur Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung von bisher 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht wurde?

 

Für viele Unternehmer, die die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen ist dies eine der tollsten Nachrichten und Neuerungen, die es ab 2020 geben wird.

Auch, wenn die Erhöhung der Freigrenze für vielen Kleinunternehmer noch immer zu gering ist, so freut man sich trotzdem über die getroffene Entscheidung.

So mancher Unternehmer, der sich immer haarscharf an der Grenze befunden hat, wird wahrscheinlich erleichtert aufatmen.

  

Regelung bis 31.12.2019

 

Nicht mehr als 17.500,00 € Umsatz im Vorjahr und nicht mehr als 50.000,00 € Umsatz im laufenden Jahr

 

Regelung ab 01.01.2020

 

Nicht mehr als 22.000,00 € Umsatz im Vorjahr und nicht mehr als 50.000,00 € Umsatz im laufenden Jahr

 

 Weiterführende Infos für euch

 

Unternehmer welche nach der Kleinunternehmerregelung arbeiten, können sich somit unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer befreien lassen.

Dies hat den Vorteil, dass man sich die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ersparen kann.

 

Die Regierung hat nun das sogenannte „Bürokratieentlastungsgesetz III“ auf den Weg gebracht.

Und im Zuge von diesem Gesetz ist nun auch die Freigrenze bei der Kleinunternehmerregelung erhöht worden.

Dies erscheint mehr als sinnvoll, denn seit 20 Jahren gab es hier keine Anpassung mehr. 

Doch noch immer hinkt Deutschland mit der Höhe der Freigrenze für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung hinterher. In anderen Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien oder einigen Ländern in Osteuropa gelten schon jetzt zum Teil deutlich höhere Freigrenzen.

 

Beachtet immer, solltet ihr freiwillig auf die Inanspruchnahme der

Kleinunternehmer-Regelung verzichten, so seid ihr 5 Jahre daran gebunden.

 

 

Für weitere Info zum Thema Kleinunternehmer-Reglung und zum Thema wie eine Kleinunternehmer-Rechnung auszusehen hat, findet ihr in unseren Blogbeiträgen.

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

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