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Kontenabfragen

Eckdaten zu den Kontenabfragen

 

Die Behörden in Deutschland haben schon seit dem Jahre 2005 die Möglichkeit und Erlaubnis die Bankkonten der Bürger auf Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.

So sind sie in der Lage mithilfe der heimlichen Schnüffelei festzustellen, welche Bankkonten, Depots und Sparbücher die jeweiligen Bürger haben und zwar, ohne dass sie davon etwas mitbekommen.

 

All dies läuft heimlich, still und leise im Hintergrund ab, selbst die Banken haben bisher keinerlei Kenntnis davon gehabt, welche Vorgänge sich abspielen und wann welche Daten durch die Behörden abgefragt wurden.

Zwar sind weder die Kontenstände noch die einzelnen Kontenbewegungen ohne weitere Veranlassung ersichtlich, doch auch diese können die deutschen Behörden auf Antrag bei den jeweiligen Banken einsehen.

 

Leider wird die Anzahl der Kontenabfragen immer höher und hat nun für 2018 mit 939.488 Abfragen einen neuen - wie wir finden - zweifelhaften Rekord geknackt.

Wo es beim Start im Jahre 2005 gerade einmal nur 8.700 Abfragen waren, wurden in 2017 bereits schon 829.011 Kontenabfragen vorgenommen. 

 

Wer startet diese Abfragen?

 

Unter anderem werden die heimlichen Kontenabfragen vom Finanzamt, von Sozialbehörden, von Gerichtsvollziehern, von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft, von der Zoll- und Steuerfahndung und auch von Jugendämtern getätigt.

 

Was ändert sich für uns ab 2020?

 

Ab diesem Jahr sind Banken dazu verpflichtet neben den bisherigen Angaben wie Name, Vorname und dem Geburtsdatum nun auch noch die Adresse und die Steuer ID an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten.

 

Durch diese neue Art der Übermittlung ist es den Behörden möglich eine noch genauere Auswertung der Abrufergebnisse vorzunehmen.

 

 

Was haltet ihr von dem Vorgehen? Wusstet ihr eigentlich überhaupt, dass diese Art von Kontenabfragen möglich sind?

Schreibt uns gerne eure Meinung oder von euren Erfahrungen zu dem Thema!

 

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

 

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