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Erhöhung der Verpflegungspauschalen ab 2020

Zu den Neuerungen in 2020 zählen für Arbeitnehmer

insbesondere die Heraufsetzung der Verpflegungspauschalen für auswärtige Tätigkeiten.

 

Was ist eine auswärtige Tätigkeit?

 

Eine auswärtige Tätigkeit trifft immer dann ein, wenn man von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte - meist ist dies eure Arbeitsstätte wie ein Büro, ein Firmengebäude oder dergleichen - beruflich veranlasst abwesend ist.

Dies kann beispielsweise durch eine beruflich veranlasste Dienstreise, durch ein Seminar, eine Fortbildung, Meetings oder Treffen mit Geschäftspartnern erfolgen.

Die Liste für Gründe der auswärtigen Tätigkeiten kann hier noch beliebig fortgesetzt werden ;-)

 

Dann habt ihr ab einer auswärtigen Tätigkeit von mehr als 8 Stunden einen Anspruch auf eine Verpflegungspauschale. 

 

Für auswärtige Tätigkeiten im Ausland gibt es länderweise verschiedene Verpflegungspauschalen, die ihr euch hier genauer ansehen könnt.

 

Was ändert sich ab 2020?

 

Für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte sowie für den Anreisetag und den Abreisetag werden nun eine Pauschale von 14,00 € gewährt.

 

Bei einer Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte von 24 Stunden sind es sogar nun 28,00 € Pauschale, die euch zustehen.

 

Von wem könnt ihr diese Pauschalen erhalten?

 

Es kommt darauf auf welcher Seite ihr steht...

 

Ihr seid Arbeitgeber:

 

als Arbeitgeber könnt ihr diese Pauschalen an eure Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen

 

Ihr seid Arbeitnehmer:

 

Falls ihr selbst im Beschäftigungsverhältnis steht, dann könnt ihr diese Pauschalen steuerfrei von eurem Arbeitgeber erhalten

 

Für diejenigen, die keine Zahlung vom Arbeitgeber erhalten:

 

Sollte der Arbeitgeber diese Pauschalen nicht erstatten wollen, so habt ihr immer noch die Möglichkeit diese als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Vorausgesetzt natürlich, dass ihr eine Einkommensteuererklärung erstellt und einreicht und diese Aufwendungen den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000,00 € übersteigen.

Sonst wirken sich die Kosten natürlich nicht aus und werden durch den Pauschbetrag abgegolten.

Wichtig wäre hierbei jedoch, dass ihr euch notiert wo ihr ward und welchen Anlass diese dienstliche Reise hatte und natürlich auch die genauen Zeiten der Abwesenheit. 

Falls das Finanzamt noch Rückfragen hat, wäre es sogar sinnvoll, dass ihr eine Hotelrechnung, Reservierungsbestätigung oder dergleichen vorlegen könnt, um diese auswärtige Unterbringung zu beweisen.

 

Was ändert sich bei Berufskraftfahrern ab 2020?

 

Für Berufsbrummifahrer wird ein neuer zusätzlicher Pauschbetrag in Höhe von 8,00 € pro Kalendertag eingeführt.

 

Dieser Pauschbetrag soll die entstandenen Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Übernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers ersetzen.

Diese können beispielsweise die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten zum Duschen oder zum Gang auf die Toilette sein aber auch die Kosten für die Reinigung der Schlafkabine wären hiermit ersetzt. 

 

Ein Nachweis von höheren Kosten ist jedoch nicht ausgeschlossen und ebenfalls möglich!

 

 

Das sind doch mal gute Neuigkeiten wie wir finden :-)

 

Allgemeiner Hinweis:

 

 

Die Betrachtung einer steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen eines jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Dieser Infotext stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater. Eine Garantie für die Richtigkeit kann ich nicht übernehmen, auch wenn alle Informationen gewissenhaft recherchiert wurden. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auf die ich evtl. verweise und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Wenn Bezeichnungen aus Vereinfachungsgründen männlich dargestellt werden, so beziehen sie sich jedoch auf alle gängigen Geschlechterformen (m/w/d). Eine Diskriminierung von Geschlechtern oder Minderheiten wird nicht geduldet.

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