Ab dem 01.01.2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein Job-Ticket lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen oder einen Zuschuss dafür leisten.
Was es sonst noch zu beachten gibt, das erfahrt ihr in unserem neuesten Artikel:
Früher war es bestimmt so, dass der Vater, der das Geld nach Hause gebracht hat, Steuerklasse 3 hatte und die Mutter, falls sie überhaupt arbeiten gegangen ist hatte dann Steuerklasse 5.
Heutzutage sind jedoch nicht mehr unbedingt die Männer die Hauptverdiener im Haus und selbst wenn, was passiert wenn einer selbstständig ist und der andere Arbeitnehmer?
Doch nicht alles was früher gestimmt hat ist heute noch aktuell.
Ob ihr die richtige Steuerklasse gewählt habt, erfahrt ihr hier...