Buchführung · 16. Januar 2019
Der Handel auf elektronischen Marktplätzen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Da der Gesetzgeber das dabei entstehende Umsatzsteuerausfallrisiko minimieren möchte, sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen ab 2019 verpflichtet, persönliche Daten der Unternehmer, die auf ihrem Marktplatz tätig werden, aufzuzeichnen.
Was es sonst noch zu beachten gibt, erfahrt ihr hier: