Kleinunternehmer · 14. November 2018
Du musstest im Jahr 2018 als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, da deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben?
Dann solltest du ganz genau prüfen, ob du diese Umsatzgrenze auch im Jahr 2018 einhalten kannst...